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Bewerbung für Platzbetreiber

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Leistungsbeschreibung

A) Einleitung

Das Kulturreferat der Stadt Regensburg (im Folgenden als „Veranstalterin“ bezeichnet) beabsichtigt für das Bürgerfest 2025 einzelne, unten näher beschriebene Straßen und Plätze (Teilbereiche) an interessierte Bewerber/Bewerberinnen/Bewerbergemeinschaften (im Folgenden als „Bewerber“ bezeichnet) zuzuweisen.
Dabei handelt es sich um öffentlich-rechtliche Zulassungsentscheidungen zur öffentlichen Einrichtung Bürgerfest der Stadt Regensburg.
Angestrebt wird ein buntes, facettenreiches Fest, das auf den Charakter der Altstadt besondere Rücksicht nimmt. Das kulturelle Motto für das Regensburger Bürgerfest 2025 lautet: „Miteinander!“.

Es wird von Seiten der Stadt gefordert, dass Bewerberinnen und Bewerber für Plätze regionale Produkte anbieten, diese der Veranstalterin namentlich bei der Bewerbung nennen und sich auch mit dem Thema „fair trade“ und veganem Speisenangebot auseinandersetzen.
Der Bewerber/die Bewerberin ist verpflichtet, in seinem/ihrem Festbereich mindestens einen Stand mit einem Angebot an ausschließlich regionalen Produkten zu integrieren. Diese Stände mit regionalen Produkten werden für die Bürgerfestbesucher und Bürgerfestbesucherinnen gut sichtbar gekennzeichnet.
„Regional“ wird in diesem Kontext definiert als im Umkreis von ca. 150 km um Regensburg.
Ausgangspunkt hierbei ist der Haidplatz, 93047 Regensburg
Stark fokussiert sollen 2025 auch „Fair-Trade-Produkte“ sowie ein veganes Angebot an Speisen und ebenso als solche gut sichtbar gekennzeichnet werden. Auf jedem Platz bzw. Teilbereich ist mindestens ein veganes Speiseangebot sicherzustellen und als solches in der Bewerbung kenntlich zu machen.

B) Grundlagen

  1. Das Bürgerfest findet in folgendem Zeitraum statt:

    Freitag, 20. Juni 2025: 17 Uhr bis 24 Uhr
    Ende Bühnenprogramm: 22.00 Uhr evtl. 23.00 Uhr1

    Samstag, 21. Juni 2025, 11 Uhr bis 24 Uhr
    Ende Bühnenprogramm: 22.00 Uhr evtl. 23.00 Uhr1

    Sonntag, 22. Juni 2025, 11 Uhr bis 23 Uhr
    Ende Bühnenprogramm: 22.00 Uhr

    ___________________
    1 Die Veranstalterin beantragt bei den zuständigen Ordnungsbehörden 23 Uhr als Endzeit für das Bühnenprogramm. Sollte diesem Antrag nicht stattgegeben werden gilt die gesetzlich vorgeschriebene Uhrzeit 22 Uhr. –> gemäß Verordnung der Stadt Regensburg über die Sperrzeit von Gaststätten in
    Regensburg (Sperrzeitverordnung - SpV) vom 19. Dezember 2005
  2. Bürgerfestareal
    1. Der Kernbereich des Bürgerfestareals umfasst ein Gebiet, das im Norden von Stadtamhof, im Süden vom St.Kassiansplatz, im Osten vom Alten Kornmarkt und im Westen vom Arnulfsplatz begrenzt wird.
    2. Ausgenommen sind Standbereiche mit für das Welterbe zentralen und prägenden Orten, wie z.B. Steinerne Brücke, zwischen Wiedfang und Wurstkuchl sowie der Rathausplatz und die Südseite des Alten Rathauses. Hier dürfen keine Stände aufgebaut werden.
    3. Der Festbereich ist in folgende Teilbereiche unterteilt:
      1. 3.1 Bismarckplatz
        3.2 Arnulfsplatz / Weißgerbergraben
        3.3 Weinmarkt / Keplerstraße
        3.4 Am Wiedfang / Fischmarkt
        3.5 Thundorferstraße
        3.6 Domplatz
        3.7 Kassiansplatz
        3.8 Neupfarrplatz
        3.9 Kohlenmarkt
        3.10 Haidplatz / TDP
        3.11 Jahninsel
        3.12 Stadtamhof
        3.13 Uferpromenade
        3.14 Andreasstadel
        3.15 Grieser Spitz
      2. Für den Teilbereich 3.3 sind keine Bewerbungen möglich, dieser Platz wird im Zuge der Implementierung einer Nachhaltigkeitsstrategie an das Netzwerk Nachhaltigkeit vergeben.

        Änderungen sind der Veranstalterin vorbehalten.

        Die Stadt Regensburg überlässt hierzu dem Bewerber/der Bewerberin gegen eine Umlage, die von der Größe des Teilbereiches abhängig ist (siehe Punkt B) II. 3.), die entsprechende Nutzung des Teilbereichs. Ausgenommen sind die öffentlichen Flächen, für die bereits Sondernutzungserlaubnisse der Stadt Regensburg für Märkte etc. vorliegen und die nicht für den Zeitraum des Bürgerfestes widerrufen wurden. Bei einer vorgesehenen Nutzung sonstigen städtischen Grundes oder von der Stadt verwalteter Grundflächen (z.B. Justitiahof, Grünanlagen) sind mit den verwaltenden Dienststellen privatrechtliche Vereinbarungen zu treffen. Zur Sicherstellung der Verpflichtungen wird eine Kaution verlangt.

        Die zu vergebenden Teilbereiche sind in den beiliegenden Platz-/Lageplänen, die als Anlagen Teil der Ausschreibung sind, dargestellt. Bereiche die im Plan nicht explizit eingezeichnet sind, stehen zur freien Disposition der Veranstalterin. In den Platz-/Lageplänen sind keine Freisitze der Gastronomiebetriebe eingezeichnet. Beim Bürgerfest 2025 werden die genehmigten Freisitze widerrufen, es wird jedoch darum gebeten, Rücksicht auf die betriebenen Freisitze zu nehmen und diese nach Möglichkeit zu integrieren. Wird ein Freisitz in Abstimmung mit dem Freisitzbetreiber verschoben, ist ggf. eine neue Gestattung durch das Ordnungsamt notwendig. Dies kann mit der Einreichung der Pläne geschehen.

C) Leistungsbeschreibung

Vom Bewerber/von der Bewerberin wird die Entwicklung eines tragfähigen Konzepts für
die Organisation/Bewirtschaftung einzelner Teilbereiche des Bürgerfestes und deren
Umsetzung unter Berücksichtigung folgender Rahmenbedingungen erwartet:

  1. Zugelassen sind Wiederverkaufsstände von Waren des Kunsthandwerks und Länderspezialitäten.
  2. Nicht zugelassen sind Fahrgeschäfte, Stände von Wiederverkäufern, insbesondere Ton- und Medienträgern, Wasserpfeifen, Sonnenbrillen, Armbanduhren, Angebote von Tattoos, Rastalocken und ähnliches sowie deren Anfertigung vor Ort, Verkauf von Süßigkeiten nach Art der sog. „Haribo Verkaufsstände“ zum Selbstbedienen etc., Verkaufscontainer und -fahrzeuge (soweit nicht aus lebensmittelrechtlichen oder sonstigen wichtigen
    Gründen erforderlich), Präsentationen von Pkws, aufdringliche Firmen- und Produktwerbung, Videowände zu Werbezwecken sowie reine Informationsstände, verkaufsfördernde Aktivitäten u. dgl. Nicht zugelassen ist das reine Abspielen von „Musik vom Band“ (CD, MC, MP3-Player, Laptop, etc.) bzw. Musik nach rein vorgefertigten Playlisten, die ohne künstlerische Inszenierung, individuelle bzw. interaktive und direkte Einwirkung vor
    Publikum oder instrumentale bzw. vokale Begleitung abgespielt wird. Live-Performances und Live-DJ-Sets – auch mit modernen elektronischen Mitteln – sowie das Abspielen von Musikstücken, die live für das Publikum zusammengestellt werden, sind (bei Einhaltung der Vorgaben) willkommen.
    Nicht zugelassen ist ferner der Ausschank von alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 15 Volumenprozenten.
  3. Einzelhandelskaufleute aus Regensburg dürfen am Bürgerfest außerhalb der Ladenöffnungszeiten nur teilnehmen, wenn sie von den Platzbetreibern mit einem Stand zugelassen worden sind und das Ladengeschäft während der gesetzlichen Ladenschlusszeiten nicht geöffnet wird.
  4. Gewährleistung eines kostenlosen Zugangs für alle Festbesucher zu allen Veranstaltungen auf öffentlichem Verkehrsgrund.
  5. Mindestumfang des kulturellen Programms im Rahmen des unter B) II. genannten Kernbereichs je Bühne 25 Stunden (inkl. Umbaupausen).
    Als kulturelle Veranstaltungen zählen neben Musik-, Tanz- und Theateraufführungen insbesondere auch Straßentheater, Führungen, nicht kommerziell zur Besichtigung freigegebene Baudenkmäler, Gebäude oder Räume, Ausstellungen von Kunstobjekten und ähnliche Aktionen.
    Bei der Programmgestaltung ist die Dimension des Bühnenstandortes zu berücksichtigen, d.h. auf relativ kleinen Plätzen keine lautstarken Bands und absolute Einhaltung der vorgegebenen Immissionswerte.
  6. Der Bewerber/die Bewerberin ist verpflichtet, in seinem Festbereich kulturelle Aktivitäten auf Privatgrund soweit wie möglich einzubinden und mitzuteilen (z.B. in Hinterhöfen nach vorheriger Genehmigung durch die Sicherheitsbehörden).
  7. Alle Produkte sollen möglichst abfallarm verpackt sein.
  8. Der Bewerber hat für seinen Teilbereich die gesamte Infrastruktur wie folgt bereitzustellen:
    1. Bühnen: Es sind an den Spielorten überdachte, dem Programm und den jeweiligen Standorten in Größe und Ausstattung angepasste, Bühnen bereitzustellen.
      Bühnen, die keiner Ausführungsgenehmigung bedürfen (BayBO Art.72 Abs. 1-3), müssen fachgerecht aufgebaut und standsicher sein, ein entsprechender Nachweis ist vorzuhalten. Bühnen, die einer Ausführungsgenehmigung bedürfen, müssen rechtzeitig angezeigt und eine Gebrauchsabnahme durchgeführt werden. Bei allen Bühnen muss ein Potentialausgleich („Erdung“) durch eine Fachfirma durchgeführt werden. Es ist für die Bühnen eine dem Programm angepasste Licht- und Tontechnik inkl. technische Betreuung und Bühnenhelfer bereitzustellen.
    2. Bei Aufbau und Betrieb der Bühne am Bismarckplatz, Haidplatz & Thon-Dittmer-Palais-Innenhof, Weißgerbergraben & Arnulfsplatz und Neupfarrplatz muss eine Person, die die Pflichten als Verantwortliche(r) für Veranstaltungstechnik gemäß §§ 39, 40 VStättV erfüllt auf dem Platz anwesend sein. Die Bestimmungen der VstättV sind sinngemäß auch auf allen anderen Plätzen umzusetzen.
    3. Stromanschlüsse sind nach den Anforderungen der Bühnentechnik und Stände von einer Fachfirma zu installieren und eine technische Abnahme vorzunehmen.
      Ein Messprotokoll ist vorzuhalten.
    4. Wasserversorgung, ggf. mit Standrohr an einem Hydranten. Entsprechende Genehmigungen, etc. sind einzuholen. Es ist zu beachten, dass ausschließlich lebensmittelechte Schläuche verwendet werden dürfen.
    5. Abwasserentsorgung: Ableitung nur in die städtische Kanalisation.
    6. Außergewöhnliche Verschmutzungen werden dem Bewerber gesondert berechnet und von der Kaution einbehalten.
    7. Die Auflagen der Lebensmittelüberwachung und die gesetzlichen Bestimmungen und die Anforderungen nach den Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten (vgl. Anlagen).
    8. Der Bewerber verpflichtet sich für den Fall des Zuschlages, eine sachkundige Fachfirma zu beauftragen, die alle in seinem Bereich von Standbetreibern vorgesehenen Flüssiggasanlagen vor der Inbetriebnahme auf ordnungsgemäße Installation, Aufstellung und Dichtheit überprüft. Die hierüber ausgestellten Prüfbescheinigungen sind in gesammelter Form pro Platz vom Platzbetreiber vor Ort bereitzuhalten und bei der behördlichen Abnahme vorzulegen. Zudem müssen Sachkundenachweise vorgelegt werden. An allen Ständen und muss ein geprüfter und geeigneter Feuerlöscher vorhanden sein.
      Bei den Bühnenstandtorten muss am FOH jeweils ein CO2 Löscher und an der Bühne
      selbst ein CO2 und ein Schaumlöscher vorhanden sein.
    9. Der Platzbetreiber oder ein Vertreter, ein Lärmschutzbeauftragter, ein Sicherheitsbeauftragter und ein Sicherheitsteam mit voraussichtlich mindestens 4 Personen (je nach Festlegung der Sicherheitsbehörden) müssen während der gesamten Festzeit immer vor Ort sein. Weitergehende Anforderungen im Hinblick auf notwendige Sicherheitsmaßnahmen bleiben ausdrücklich vorbehalten.

D) Zulassungsbedingungen

  1. Der Bewerber/die Bewerberin trägt das wirtschaftliche und organisatorische Risiko seines Teilbereichs. Er übernimmt sämtliche im Zusammenhang mit Planung, Organisation, Durchführung und Abwicklung des Teilbereichs entstehende Ausgaben und Kosten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
  2. Die Stadt Regensburg als Veranstalterin hat eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich dabei auf die gesetzliche Haftpflicht der Veranstalterin. Nicht versichert ist dabei die Haftung des Bewerbers gegenüber Dritten aus seiner eigenwirtschaftlichen Beteiligung am Bürgerfest.
    Der Bewerber/die Bewerberin hat für das Bürgerfest 2025 auf eigene Kosten die zur Absicherung seiner Risiken erforderlichen Versicherungen abzuschließen und eine entsprechende Deckungszusage vorzulegen. Die Stadt Regensburg empfiehlt den Abschluss einer Vandalismus Versicherung.
  3. Zeiten des Auf- und Abbaus
    1. Der Aufbau der Bühnen und Stände im Fahrbahnbereich erfolgt frühestens ab Freitag, 20. Juni 2025, 08.00 Uhr und ist bis 13.30 Uhr abzuschließen. Anschließend erfolgt eine behördliche Abnahme. Bei dieser Abnahme sind vom Platzbetreiber/von der Platzbetreiberin oder dem autorisierten Vertreter/der autorisierten Vertreterin sämtliche für die Abnahme wichtigen Dokumente wie Gasprüfbescheinigungen, Prüfbescheinigungen für Feuerlöscher, Gaststättengenehmigungen etc. gesammelt und thematisch geordnet vorzulegen. Der Abbau der Bühnen und Stände im Fahrbahnbereich muss am Sonntag, 22. Juni 2025, spätestens um 23.00 Uhr beginnen, zügig unter möglichst geringer Lärmentwicklung durchgeführt und bis Montag, 23. Juni 2025, 05.00 Uhr abgeschlossen sein.

      Sollte es aus Gründen der Verkehrssicherheit und ggf. weiteren Gründen machbar sein, dass bereits im Verlauf des Donnerstags, 19. Juni 2025. aufgebaut werden kann, muss dies vom Platzbetreiber/von der Platzbetreiberin beantragt und von den zuständigen Behörden geprüft und ggf. gestattet werden.
    2. Der Auf- und Abbau im übrigen Festbereich erfolgt in Absprache mit der Veranstalterin.
  4. Erreichbarkeit
    1. Zuverlässige Erreichbarkeit des Bewerbers/der Bewerberin oder eines entscheidungsbefugten Vertreters/Vertreterin in Regensburg während der Vorbereitungs-, der Durchführungs- und der Nachbereitungsphase (vgl. Anlage 17).
    2. Ständige Präsenz und Erreichbarkeit eines Verantwortlichen/einer Verantwortlichen während des Festbetriebs (s. B I) über Funk sowie der Aufbau- und Abbauphase (s. D III).
    3. Ständige telefonische Erreichbarkeit eines/einer Sicherheits- und Lärmschutzbeauftragten.
    4. Es besteht Anwesenheitspflicht für den Bewerber/die Bewerberin oder den entscheidungsbefugten Vertretern/Vertreterinnen bei sämtlichen Besprechungen, zu denen die Veranstalterin bezüglich des Bürgerfestes 2025 einlädt.
    5. Der Bewerber/die Bewerberin erklärt sich damit einverstanden, dass seine/ihre Daten für die Vertragsabwicklung für bürgerfestrelevante E-Mail-Verteiler oder Kommunikationslisten verwendet, gespeichert und herausgegeben werden dürfen und die Platzbetreiber/Platzbetreiberinnen mit Adresse und Email-Adresse auf der städtischen Homepage sowie in den Medien veröffentlicht werden dürfen. Weitere Datenschutzhinweise sind der Anlage zu entnehmen.
  5. Ausdrücklich zugelassen sind Bewerbergemeinschaften, in denen sich natürliche Personen und / oder Gesellschaften zusammenschließen, um einen Teilbereich mit allen Aktivitäten abzudecken.
  6. Bei der Organisation und Durchführung der Teilbereiche ist zu beachten:
    1. Die Richtlinien der Stadt Regensburg für die Zulassung von Standbetreibern und die Festsetzung von Standentgelten bei Bürger- und Altstadtfesten vom 22.03.2004 (siehe Anlage 6).
    2. Das Merkblatt der Stadt Regensburg mit den Auflagen zum Bürgerfest, das Bestandteil der Ausschreibung ist (siehe Anlage 1).
    3. Die Abgabe von Speisen auf Einweggeschirr ist nicht gestattet. Hierzu zählen neben Plastikgeschirr auch Pappteller und kompostierbares (essbares) Geschirr. Es ist ausdrücklich die Verwendung von Mehrweggeschirr vereinbart. Die Abgabe in Papierservietten ist grundsätzlich zulässig, ebenso die Verwendung von Einwegbesteck. Bei Verstößen gegen diese Vereinbarung ist eine Entsorgungspauschale von 250,00 Euro pro Tag und Ausgabestelle vereinbart.
    4. Der Verkauf von Getränken in Dosen, Einwegflaschen und Coffee-to-Go-Bechern ist nicht gestattet. Ausgenommen davon ist lediglich das „Recup“ Konzept. Bei Abgabe von Getränken in Mehrwegflaschen ist die Erhebung eines Mindestpfandes von 2,00 Euro vereinbart, der Ausschank in Einwegbechern ist nicht gestattet. Bei Verstößen gegen diese Vereinbarung ist eine Entsorgungspauschale von 250,00 Euro pro Tag und Ausgabestelle vereinbart.
    5. Die Belegungspläne vom Amt für Brand- und Katastrophenschutz über die frei zuhaltenden Rettungswege.
    6. Die vom Gartenamt formulierten Auflagen bei der Benutzung von Grünflächen sowie deren Reinigung (siehe Anlage 2).
    7. Die Übernahme der Verkehrssicherungspflicht für die entsprechenden Teilbereiche und Freistellung der Stadt Regensburg von Schadenersatzansprüchen Dritter aus Verletzung dieser Verkehrssicherungspflicht.
    8. Die Sicherstellung der Bewachung von Einrichtungen (Bühnenbewachung und Fußstreifen) im Bereich des jeweiligen Teilbereichs von Ende der Festzeit bis Beginn der Festzeit (Nachtbewachung).
    9. Rettungsstationen samt Stromversorgung sind bei der Planung zu berücksichtigen.
    10. Der Vertragspartner/die Vertragspartnerin ist verantwortlich für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen auch durch seine Vertragspartner/Vertragspartnerinnen sowie der vom Umweltamt erteilten Auflagen zum Schutz der Altstadtbewohner vor unnötiger Lärmbelästigung, die wie folgt lauten:
      An den nächstgelegenen Immissionsorten sind die Immissionswerte der 18. BImSchV für seltene Ereignisse einzuhalten:
  1. Es ist ein geeichtes Lärmmessgerät mit Aufzeichnungsfunktion vor Ort vorzuhalten. (z.B. NTI Audio XL2 oder ähnlich).
  2. Es ist während der Festzeiten eine kontinuierliche Aufzeichnung der Pegel durchzuführen und das Messprotokoll spätestens am nächsten Tag an kultur@regensburg.de mit Angabe des Messortes und des Lärmschutzbeauftragten zu senden.
  3. Einbau eines Limiters zur Begrenzung der Immissionswerte
  4. Zusätzlich darf in einem Abstand von 10 m vor den Bühnen in Hauptstrahlrichtung ein Schalldruckpegel von 85 dBALeqt60 nicht überschritten werden.
  5. Für jede Bühne ist ein Verantwortlicher für Fragen des Lärmschutzes und der Sicherheit (Lärmschutz-und Sicherheitsbeauftragter) incl. Telefonnummer zu benennen, der während der gesamten Veranstaltungsdauer telefonisch erreichbar sein muss. Seine Telefonnummer ist an die zuständige Polizeidienststelle und die Veranstalterin weiterzugeben. Bei Beschwerdefällen muss die Einhaltung der Immissionsrichtwerte durch den Lärmschutzbeauftragten durch Messung überprüft und dokumentiert werden.
  6. Bei jeder Band hat der Lärmschutzbeauftragte die Lautstärke entsprechend den o.g. Wert einzupegeln und dies schriftlich zu dokumentieren.

    Bei der Frage, welche Lärmbeeinträchtigung bei Veranstaltungen unter freiem Himmel der Nachbarschaft zugemutet werden können, gibt es verschiedene verwaltungsrechtliche Betrachtungsweisen. Die Stadt Regensburg versucht mit den Auflagen zum Schutze der Nachbarschaft und der Vermietung des Platzes an den Platzbetreiber (Vertragspartner) einen Kompromiss zwischen Veranstalterinteressen und Nachbarschaft zu erzielen. Dabei verhält sich die Stadt Regensburg soweit veranstalterfreundlich, wie es ihr noch vertretbar erscheint. Sollte trotzdem aufgrund eines Rechtsmittels eines Nachbarn eine Veranstaltung abgebrochen werden müssen, oder nicht stattfinden können, so übernimmt die Stadt Regensburg als Vermieter für den hierdurch entstehenden Schaden oder Verdienstausfall keine Haftung. Der Vertragspartner erklärt mit der Unterschrift des Vertrages ausdrücklich, dass er die Stadt Regensburg in einem solchen Fall von jeglicher Haftung freizeichnet.

E) Zulassungskriterien

  1. Das Bürgerfest ist ein Fest der Regensburger Bürgerinnen und Bürger für Regensburg.
    Es soll die Kultur der Stadt Regensburg in ihrer ganzen Vielfalt abbilden.
    Dabei ist ein ausgewogenes Gesamtkonzept zu erzielen. Angestrebt wird ein buntes facettenreiches Fest, das auf den Charakter der Altstadt besondere Rücksicht nimmt.

    Die Entscheidung über die Zulassung zum Bürgerfest trifft die Veranstalterin nach Abwägung der kulturellen und identitätsstiftenden Qualität der Bewerbungen gemäß den Auswahlkriterien und unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus den vergangenen Bürgerfesten.

    Nicht gewerblich tätige Vereine, Institutionen, Einzelpersonen und Vereinigungen werden vorrangig berücksichtigt.
    Bewerber aus dem Raum Regensburg werden bei der Entscheidung bevorzugt.
    Ehrenamtliche und soziale Tätigkeit von Bewerbern fließt verstärkt in die Abwägung ein.
    Die Zulassung ist pro Bewerber auf maximal vier Plätze bzw. Straßenzüge beschränkt, um die Heterogenität des Angebots zu gewährleisten.
    Bewirbt sich ein Bewerber auf mehr als drei Plätze, so erhält er vorrangig den Zuschlag für die Plätze, für die es keine weiteren Bewerber gibt. Ansonsten erhält er den Zuschlag für die Plätze, für die er die höchste Punktzahl bekommen hat.
  2. Im Einzelfall werden der Entscheidung über die Zulassung folgende Auswahlkriterien zu Grunde gelegt. Dabei werden alle Kriterien gleichwertig berücksichtigt.
    1. Eingereichtes Umsetzungskonzept zur Nachhaltigkeit für den Teilbereich auf den sich die Bewerberin/der Bewerber beworben hat (soziale Nachhaltigkeit, Abfallkonzept; Energiekonzept; Speisen als Beitrag zur Nachhaltigkeit)
    2. Beteiligung von nicht gewerblich tätigen Vereinen, Institutionen, Einzelpersonen, Vereinigungen
    3. Bewertung der ehrenamtlichen und sozialen Tätigkeit des Bewerbers
    4. Örtliche bzw. regionale Herkunft des Bewerbers
    5. Kooperation des Bewerbers mit Dritten, der am Platz, für den er sich bewirbt, ansässig ist bzw. Bewerber ist selbst am beworbenen Platz ansässig.
    6. Die gewerberechtliche Zuverlässigkeit ist Voraussetzung jeder attraktiven Bewerbung: die Attraktivität kann durch negative Erfahrungen der Veranstalterin mit dem Bewerber, zurückliegende Störungen des Marktfriedens, bekanntgewordene Kundenbeschwerden oder Ähnliches oder durch Erkenntnisse über faire und mangelfreie Zusammenarbeit bei vorherigen Bürgerfesten sowohl untereinander als auch mit der Stadt als Veranstalterin entfallen oder gemindert werden. Voraussetzung: Keine Gebühren- oder Steuerrückstände gegenüber der Stadt Regensburg.
    7. Bewertung der Berücksichtigung des Mottos „Miteinander!“:
      1. in kultureller Hinsicht:
        Ausgewogenheit von professionellen und Laiendarbietungen, Vielfalt der Sparten (Musik, Theater, Tanz etc.) Originalität, Qualität und Themenorientiertheit
      2. in kulinarischer Hinsicht: Originalität, Vielfalt, Qualität und Themenorientiertheit, „Regionale Produkte“, Fair-Trade- oder Bio-Produkte); veganes Angebot
  3. Je besser (qualitativ) und umfangreicher (quantitativ) ein Zulassungskriterium erfüllt wird, umso höher ist die Punktzahl. Der Antragsteller mit der insgesamt höchsten erreichten Punktzahl erhält den Zuschlag.
  4. Gehen mehr Bewerbungen für einen Platz ein, werden die Bewerbungen nach ihrer Attraktivität = höchste Punktzahl ausgewählt.
  5. Falls für einen Teilbereich kein Angebot abgegeben wird, behält sich die Veranstalterin vor, mit einem anderen Bewerber oder einem Dritten über diesen Teilbereich zu verhandeln. Die Zulassung erfolgt dann freihändig.
  6. Die Vorgaben des Auswahlverfahrens enthalten zwangsläufig subjektive Einschätzungen der Stadt als Veranstalterin; die Stadt leistet mit der detaillierten Auflistung aller einschlägigen Auswahlaspekte einen größtmöglichen Beitrag zur Transparenz des Verfahrens
  7. Die Veranstalterin beauftragt ggf. einen Nachhaltigkeitsmanager sowie für Grünflächen eine Umweltbegleitung. Den Anweisungen der beiden Stellen ist Folge zu leisten.

F) Kostenbeiträge

  1. Die Bewerber haben für die angebotenen Teilbereiche ihren Angeboten folgende Kos-
    tenbeiträge zu Grunde zu legen:
    1. Bismarckplatz: 3.000,- €
    2. Arnulfsplatz / Weißgerbergraben 5.000,- €
    3. Weinmarkt / Keplerstraße
    4. Am Wiedfang / Fischmarkt 900,- €
    5. Thundorferstraße 5.400,- €
    6. Domplatz 2.000,- €
    7. Kassiansplatz 900,- €
    8. Neupfarrplatz 4.300,- €
    9. Kohlenmarkt 1.500,- €
    10. Haidplatz / TDP 3.000,- €
    11. Jahninsel 1.200,- €
    12. Stadtamhof 2.000,- €
    13. Uferpromenade 400,- €
    14. Andreasstadel 400,- €
    15. Grieser Spitz 4.700,- €
  2. Die Veranstalterin behält sich vor, Bewerber/Bewerberinnen mit Angeboten für Teilbereiche auch unterhalb der unter F) I. aufgeführten Beträge zuzulassen, wenn besonders herausragende und vielfältige Kulturaktivitäten angeboten werden.
  3. Der Bewerber muss bei der Veranstalterin eine Kaution in Höhe seiner Platzgebühr hinterlegen.

G) Leistungen der Veranstalterin

  1. Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für die Durchführung inkl. eines übergeordneten Sicherheitskonzeptes.
  2. Überlassung der Sondernutzung an den im Festgebiet liegenden öffentlichen Flächen. Entsorgungsunternehmen nennen die Zahl der eingesetzten Müllgefäße und ihre Leerung. Zwischenleerung der zusätzlich aufgestellten Abfallbehälter.
  3. Erstellt ein Entsorgungskonzept und informiert mindestens über das beauftragte Entsorgungsunternehmen, die Zahl der eingesetzten Müllgefäße und ihre Leerung, die Einrichtung von Abfall- und Wertstoffsammelplätzen und dgl., Tägliche Zwischenleerung der zusätzlich aufgestellten Abfallbehälter.
  4. Reinigung der Straßen und Plätze im gesamten Festbereich mindestens einmal täglich jeweils nach Ende des Festbetriebs bzw. am nächsten Morgen vor Beginn des Festbetriebs, ausgenommen der Grünanlagen.
  5. Endreinigung aller Straßen und Plätze im Festbereich nach Ende des Festes bis Montag, 23. Juni 2025, 09.00 Uhr, ausgenommen der Grünanlagen; Abnahme der Flächen durch das Amt für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Fuhrpark. Für außergewöhnliche Verschmutzungen wird auf die Regelung unter C) VIII 6 verwiesen.
  6. Durchführung verkehrslenkender Maßnahmen entsprechend den verkehrsrechtlichen Anordnungen der Stadt einschl. Busumleitungen zum Fest und inkl. Absperrmaßnahmen an neuralgischen Punkten.
  7. Verlängerung der Öffnungszeiten sowie Betreuung der fünf städtischen Toilettenanlagen sowie Einrichtung von zusätzlichen Toilettenanlagen mit bedarfsgerechter Zwischenleerung und Reinigungsservice.
  8. Einrichtung von ständig besetzten Sanitätsstützpunkten und Fußstreifen im Festgelände.
  9. Einrichtung einer zentralen Koordinationsstelle im Festbereich und ständige Präsenz verantwortlicher Organisatoren. Einrichtung eines Telefondienstes mit rechtzeitiger Bekanntgabe der Nummern, um jederzeit eine bedarfsgerechte Kommunikation mit der Stadt, Feuerwehr, Rettung, Polizei zu gewährleisten.
  10. Öffentlichkeitsarbeit für das Bürgerfest in seiner Gesamtheit einschließlich Plakaten und Programmen (Druck und Vertrieb). Information der Anwohner im Festbereich über Beeinträchtigungen und ggf. Einschränkung der Zufahrtsmöglichkeiten.
  11. Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA auf Kosten der Stadt.
  12. Einrichten eines Sicherheitsdienstes für die Überwachung der Absperrungen, der Personenströme auf den unter B) 3.1 bis 3.14 genannten Plätzen und vor den Bühnen inkl. Bereitstellung eines Funknetzes.

Pläne und Anlagen für das Bürgerfest 2025

Ich/ wir bewerbe/n mich/uns um einen Teilbereich des Bürgerfestes 2025. Dazu mache(n) ich/wir folgende Angaben.

Name, Anschrift des Bewerbers bzw. des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft, der die Federführung innehat (Adresse, Fax, Telefon- und E-Mail-Adresse)
Die Bewerbergemeinschaft besteht aus folgenden Mitgliedern:
Ich / wir bewerbe/n mich / uns für folgenden Teilbereich (Liste siehe unter Leistungsbeschreibung Nr. B) II, bzw. Nr. F) I und Kostenbeiträge)

Es sind zusätzlich folgende nicht gewerblich tätige Vereine, Institutionen, Einzelpersonen oder Vereinigungen mit beteiligt:

Beschreibung der ehrenamtlichen und sozialen Tätigkeiten aller vorgenannten Bewerber/ Bewerbergemeinschaft sowie der nicht gewerblich tätigen Vereine, Institutionen, Einzelpersonen oder Vereinigungen

Angaben über die örtliche bzw. regionale Herkunft aller vorgenannten Bewerber/Bewerber-   gemeinschaft sowie der nicht gewerblich tätigen Vereine, Institutionen, Einzelpersonen oder Vereinigungen

Ich (Person unter 1. oder 2. genannt) bin am beworbenen Platz ansässig. Oder Beschreibung, wie mit den am beworbenen Platz-Ansässigen kooperiert wird

Beschreibung, wie das Motto „Regensburg in Europa“ berücksichtigt bzw. gestalterisch umgesetzt werden soll (Beschreibung des Platzkonzeptes)

In kultureller Hinsicht

In kulinarischer Hinsicht

Nennung mindestens eines konkreten und verbindlichen Standes mit folgenden  ausschließlichen, regionalen Produkten (Achtung: Ausschlusskriterium -> daher unbedingt nennen):

Beschreibung, wie „Regionale Produkte“ oder nach Möglichkeit auch vegane und Fair-Trade-Produkte einbezogen werden:

Benennen Sie zwei konkrete Maßnahmen, die Sie zum Thema Nachhaltigkeit umsetzen.

Folgendes ist noch wichtig:

Uploads deines Kurzkonzept & Nachhaltigkeitserklärung

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max. 5 MB (PDF oder Bilder)
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